Ein Urteil gegen die Aggression

In der Zivilklage gegen den Anführer der Waldbröler „Spaziergänge“ ist wegen seines Hassvideos gegen mich ein Urteil ergangen. Ich möchte es ahier zeigen, um die Erkenntnis zu verbreiten, dass man auch im Netz nicht alles folgenlos auskotzen darf. Für manche ist das sicher neu.

Mein Anwalt hat bei der Akteneinsicht in das Strafverfahren festgestellt, dass Gehrmann inzwischen auch zu 70 Tagessätzen a 10 Euro rechtskräftig verurteilt worden ist, per Strafbefehl, also ohne öffentliche Verhandlung.Dabei wurden 3 Verstöße gegen das Versammlungsgesetz als Leiter der Waldbröler „Spaziergänge“ ( 17.1.,24.1., und7.2.22) mit der Beleidigung gegen mich zu einer Gesamtstrafe zusammengezogen.

Volksverhetzung sei nicht gegeben, so die Staatsanwaltschaft, „da die Bolschewisten mangels hinreichender Bestimmtheit nicht als Teil der Bevölkerung im Sinne des §130 StGB angesehen werden können.“ Die alten Nazis wussten bei ihrem Kampfbegriff „Bolschewist“ (oft mit „jüdisch“ oder „gottlos“ konnotiert) aber noch hinreichend genau, wen sie ins KZ abzuholen, zusammenzuschlagen oder zu ermorden hatten, die Neonazis sollten das heute nicht mehr wissen?

Die Bedrohung ist bei der StA einfach unter den Tisch gefallen. Das ist deshalb pikant, weil der Richter im Zivilprozess ausdrücklich eine strafbare Bedrohung meiner körperlichen Unversehrheit erkannt und verboten hat, siehe Urteil.

Ich werde dem neuen grünen Justizminister das vorlegen und fragen, wie das mit der ständigen Beteuerung der Regierung zu vereinbaren ist, konsequent und mit aller Härte des Gesetzes gegen rechtsradikale Hetze und Bedrohung vorzugehen. Und ob es vielleicht ein erwünschter Effekt solcher Trickserei ist, dass dieses rechte Hassvideo „entpolitisiert“ wurde und die Strafe in der peinlichen Statistik rechtsradikaler Straftaten nicht aufgeführt werden muss.

Hier das Urteil