Leserbrief zum Artikel „Bergneustadts letztes Wohngebiet startklar“

Das Bundesbaugesetz verpflichtet die Kommunen, bei der Bauleitplanung eine gerechte Abwägung zwischen den öffentlichen und privaten Belangen und untereinander vorzunehmen. Vereinfacht ausgedrückt: Überwiegen deutlich die negativen Folgen, ist der Plan rechtswidrig. Wie sieht nun diese Abwägung beim „letzten Wohngebiet“ Bergneustadts aus:

Geplant ist eine typische Einfamilienhaussiedlung in Randlage im Stil der 70er Jahre, voll aufs Auto zugeschnitten: Wegen des enormen Flächenverbrauchs, der übermäßigen Bodenversiegelung und der Zunahme des Individualverkehrs ist diese Klima killende Siedlungsform bei der wissenschaftlichen Städteplanung längst geächtet und wird nur noch von wenigen rückständigen Kommunen realisiert.

Damit die Waage sich zugunsten eines solchen Projekts neigt, müßte dem zumindest eine krasse Wohnungsnot wie etwa die nach dem Krieg gegenüberstehen. Davon kann in Berneustadt aber keine Rede sein, im Gegenteil: Nach der Prognose sinkt die Einwohnerzahl bis 2040 um 10% und infolgedessen kommt sogar ein anwachsendes Leerstandsproblem auf die Stadt zu. Angesichts dessen fragt sich vermutlich der „einfache“ Bürger, ob die im Rat, um den Kanzler zu zitieren, noch alle Tassen im Schrank haben.

Verständlich wird deren Vorgehen allerdings, wenn man den Blick hinter die städtebauliche Kulisse auf das kaum verborgene wahre Ziel des Plans richtet: Die extrem verschuldete Kommune hofft, mit diesem Angriff auf die Lebensgrundlagen der Enkel die Steuereinnahmen zu erhöhen, indem konsumstarke Besserverdienende angelockt werden, die einen guten Job in Köln oder dem Ruhrgebiet haben. Dass die sich ausgerechnet in Wiedenest niederlassen, ist angesichts der maroden Autobahnbrücken wohl eher ein verzweifelter Fiebertraum in der Angst vor der Insolvenz. Da auch Reiche, soweit ich weiß, immer noch sterben müssen, stehen ohnehin zukünftig auch ausreichend Edelimmobilien zum Verkauf. Die Unterfinanzierung der Kommunen ist zudem kein städtebauliches, sondern ein Problem, was politisch gelöst werden muss.

Als andere große Herausforderung gilt die zunehmende „Überalterung“. Dafür braucht es Barrierefreie Wohnungen im Zentrum, wo auch mit Rollator fußläufig Geschäfte, Ärzte Apotheken, Cafes etc, erreicht werden können, die geplanten Häuser auf der abgelegenen Hangwiese sind dafür völlig ungeeignet. Diese Wiese ist zudem artenreich und schutzwürdig. Im ca. 50seitigen Kauderwelsch des sog. Umweltgutachtens wurde sie jedoch als ökologisch minderwertig eingestuft und somit die Abwägung verfälscht. Sie musste deutlich hochgestuft werden, nachdem zwei Anwohnerinnen mit Handy und Pflanzenbestimmungs-App ca 70 Pflanzen fanden, darunter eine Reihe seltener, die der Gutachter übersehen hatte! Hätte diese unsägliche Peinlichkeit nicht wenigstens dem einen oder anderen Ratsmitglied auch auffallen müssen ?

Artensterben und Klimaerhitzung werden in Entscheidungen des Verfassungsgerichts und des EUGH längst als Bedrohung der menschlichen Existenz sehr hoch gehängt. Dabei stehen vor allem der Verkehrs- und der Gebäudesektor im Visier, in welchen die verbindlichen Klimaziele nach wie vor gerissen werden. Der BP 66 hätte daher vor Gericht wohl keine Chance und es wäre eine Klatsche zu befürchten wie die beim ähnlich gelagerten BP in Belmicke vor ein paar Jahren.

Wenn ich mal das „startklar“ aufgreifen darf und das Planverfahren auf ein Autorennen beziehe, dann handelt es sich in Bergneustadt um eine Oldtimerralley, bei der die Fahrer rückwärts starten und mit verklärtem Blick auf die goldenen Wirtschaftswunderjahre wie motorisierte Lemminge einer nach dem anderen in die Abgründe stürzen, welche die verdrängte Klimakatastrophe immer weiter aufreißt. Glück auf!